Da ist einmal das Thema Outing, als Selbstouting und Zwangsouting (s. Praunhein/Kerkeling), es gibt rechtliche und moralische Fragen dazu.
Es geht auch um die Frage, was als verzeihlich angesehen, begründbar oder sanktioniert gehört, wenn jemand Nettiquette oder andere Verhaltensregeln missachtet, oder sich auch schlicht jenseits der Norm einer sozialen Gruppe, wie es ein Forum darstellt, bewegt.
Ähm, bevor ich moralphilosophische Höhenflug-Abstürze erleide- es geht um Gerechtigkeitsgefühl und einen demokratischen Umgang damit, wenn dieses Gefühl verletzt wird
Ich bin mal so frei, Gingers Ausgangsgedanken hier wu wiederholen:
Moral ist aber ja, wenn man sich das näher betrachtet, etwas, was von Person zu Person divergiert.
Kleines Beispiel aus dem letzten Jahrhundert (kam das nicht hier schon mal?):
Der (homosexuelle) Rosa von Praunheim outet Hape Kerkeling (ohne diesen vorab zu informiern bzw. zu fragen) im TV als schwul. Praunheim befand, Kerkeling sei selbst im Grunde dazu verpflichtet gewesen, seine Berühmtheit einzusetzen, um der Diskriminierung Schwuler entgegen zu treten.
Frage: ist es moralisch vertretbar, einen Menschen zu opfern (im Sinne von evtl. dessen Leben zu zerstören), um anderen dadurch zu "helfen" ?
Oder sollte das Recht eines Menschen auf eigenständige Entscheidung höher bewertet werden als die Hilfe, die man durch die Verletzung dieses Rechts zu leisten denkt?
Ein richtig klassisches moralisches Dilemma.
Ich fand/finde Praunheims Vorgehen abscheulich. Andere sind da anderer Auffassung und argumentieren dementsprechend.
Beide Seiten haben ihre Anhänger, beide sehen sich im moralischen Recht.
Ich bin der Ansicht, dass die persönliche Orientierung (alles was z.B. unter das Antidiskriminierungsgesetz fällt), Privatangelegenheiten des Einzelnen sind, sofern sie nicht nachweislich, angekündigt und tätlich anderen Menschen Schaden zufügen wollen (Hab Aids und geh mal ne Runde poppen/ Amokankündigung etc auf Facebook)
Dazu gehört die Entscheidung, was man wann wem wo anvertraut oder veröffentlicht haben möchte.
Sich im Dienst irgendeiner Sache über diese Persönlichkeitsrechte hinwegzusetzen, halte ich für anmaßend und selbstgerecht. Mir ist schleierhaft, wie man überhaupt auf solch eine Idee kommen kann, dass es dafür eine Rechtfertigung gäbe.
LG Conny