Seite 1 von 2
baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 6. April 2019, 10:58
von Alex1207
hallo an alle,
zur zeit beziehe ich arbeitslosengeld 2.
mein arzt , der mir baclofen verschreibt, hat mir bestätigt, dass ich mit
baclofen ein alkoholfreies leben führe.
diese bescheinigung habe ich beim amt eingereicht und habe einen antrag auf
mehrbedarf härtefall gestellt.
dieser wurde abgelehnt mit der begründung, dass meine kosten in höhe von 30 euro
monatlich von mir selber getragen werden kann, da dieser betrag unter 10 % des
regelsatzes liegt.
nun habe ich gelesen, dass es keine bagatellgrenze gibt.
außerdem meine ich, in diesem forum einmnal gelesen zu haben, dass jemand die
kosten erstattet bekommen hat.
hat von euch jemand diesbezüglich erfahrung?
vielen dank im voraus
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 7. April 2019, 12:41
von Lucidare
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 7. April 2019, 13:12
von andi
Hallo Alex, Hi Lucidare,
denke auch, du bei Sonderausgaben von 30€ monatlich nichts vom Amt holen kannst. Es sei den, es geht Richtung 100€ aufwärts, dann bist unter der Bedarfsgrenze (Fachbegriffe
![blus [blus]](https://www.forum-baclofen.com/images/smilies/blush2.gif)
).
Ich hab meine Belege auch gesammelt damals zu alg-II Zeiten, hab sie aber nicht beim Amt abgegeben, warum auch immer.
Aber hey, der 30er oder von mir aus 50€ im Monat; wenn du vom Alk weg kommst, dann ist es doch viel mehr wert.
Viel Erfolg
lg
andi
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 7. April 2019, 14:49
von Alex1207
höhere leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nach dem SGB 2 als die bisher zuerkannten werden abgelehnt.
die entscheidung beruht auf § 21 SGB 2 in verbindung mit § 21 SGB 2.
die angegebene selbstbeteiligung in höhe von bis zu 10 prozent ist nicht existent.
da gab es ähnliche fälle vor dem sozialgericht, die weitaus geringere beträge als mehrbedarf anerkannten.
ich hatte damals leider keinen widerspruch eingelegt, da ich diese 10 prozent als gesetzt angesehen hatte.
es wird nirgends so richtig schlüssig bei meinen eigenrecherchen, was nun genau die kriterien sind für
die bewilligung oder nicht. klar, ab einer gewissen grenze müssen sie bezahlen.
die tatsache, dass ich dieses medikament benötige, war nie gegenstand der entscheidung, ob bewiiligt wird
oder nicht. die berufen sich auf diese 10%, die wie erwähnt nicht, existent ist.
mfg
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 7. April 2019, 14:57
von Alex1207
sorry, da hatte ich mich falsch ausgedrückt.
das amt erkannte an, dass ich auf dieses medikament angewiesen bin.
mein negativbescheid resultierte nicht daraus, dass man diese tatsache in frage stellte oder
für das aufkommen der kosten nicht zuständig sei.
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 7. April 2019, 19:16
von Chinaski
Hallo alex,
Ich hatte Baclofen vom Amt wegen Mehrbedarf bezahlt bekommen.
Bei mir war es das Problem das es sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament handelt was nicht gegen die Alkoholerkrankheit zugelassen ist und das Amt es nicht so ganz verstanden hat.
Nach einem Gespräch mit dem Amtsarzt wurde mir der Mehrbedarf bewilligt.
An deiner Stelle würde ich Widerspruch gegen diesen Bescheid erheben denn 30,- Euro sind bei Heartsfour ein Vermögen.
Gruß...
Chinaski
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 7. April 2019, 20:27
von Alex1207
vielen dank für eure rückmeldungen!
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 9. April 2019, 09:52
von Chinaski
Hallo alex,
du kannst den Bescheid auch kostenlos von einem Anwalt prüfen lassen und wenn er falsch ist erhebt dieser auch für dich den Widerspruch und Regelt alles für dich.
Du musst dich um nichts weiter kümmern.
Das alles kostenlos aber hoffentlich nicht umsonst.
Bei mir war mal ein Bescheid nicht korrekt und es wurde alles zu meiner Zufriedenheit erledigt.
Der Bescheid war falsch...der Anwalt hat Widerspruch erhoben und mit Klage gedroht und schon wurde in meinem Sinne entschieden.
Gruß...
Chinaski
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 28. August 2019, 07:30
von ixi
Hallo Alex,
falls Du es bei der Ablehnung belassen hast und nochmal eine Kostenübernahme versuchen willst, schreib mir doch eine PM. Das ist nicht so aussichtslos, wie es scheint.
Viele Grüsse
Ixi
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 1. September 2019, 20:42
von Lucidare
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 1. September 2019, 22:19
von ixi
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 3. September 2019, 18:51
von Lucidare
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 6. September 2019, 12:18
von ixi
Hi Lucidare,
ja, Fachanwalt. Speziell gesetzl. Krankenkasse, GdB, Pflege, Rente etc.
Es ist schon so, dass eine Kostenübernahme schwer zu erreichen ist. Aber hier gilt: steter Tropfen höhlt den Stein. Einer wird es dann schon schaffen.
Ich werde mich die Tage mal hinsetzen und Urteile dazu zusammensuchen. Dann hat man schon einmal einen Überblick über die Rechtsprechung.
Wichtig ist noch die Info, dass solche Prozesse vor dem Sozialgericht grundsätzlich kostenfrei sind. Keine Gerichtskosten, keine gegnerischen Anwaltskosten. Anwaltszwang herrscht auch nicht, so dass man den Rechtsstreit auch ohne Anwalt führen kann.
ABER: Ich weiß jetzt nicht was ein 73er ist
![unknown [unknown]](https://www.forum-baclofen.com/images/smilies/unknown.gif)
. Da bist mir Voraus
LG
Ixi
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 6. September 2019, 17:47
von Lucidare
Klartext
Verfasst: 16. September 2019, 19:11
von Lucidare
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 16. September 2019, 20:27
von Lucidare
Sorry, Ixi...
Fachanwältin...
Mein derzeit ausgeprägter Zynismus beruht darauf, dass Du auf dieser Grundlage anderen Menschen Deine "Hilfe" anbietest.
Was bewegt Dich dazu?
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 16. September 2019, 21:28
von ixi
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 17. September 2019, 13:09
von Lucidare
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 17. September 2019, 19:10
von ixi
Hi Lucidare,
das läuft in erster Linie entsprechend § 27 SGB V (Krankenbehandlung) über die Krankenkasse, nicht über den Mehrbedarf nach § 21 SGB II [url](
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 53?hl=true)[/url]. Es erhält ja nicht jeder Betroffene Leistungen nach dem SGB II.
Das mit den URL's hab ich noch nicht herausgefunden. Wenn ich z.B. bei den zitierten §§ einen Link hinterlegen will, wie mache ich das?
LG
Ixi
Re: baclofenkostenübernahme durch amt
Verfasst: 17. September 2019, 20:06
von Lucidare