Tabletten, abzugebenden

Eigene Erfahrungsberichte zu Baclofen und Alkohol
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ac2017
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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon ac2017 » 21. Januar 2019, 00:47

Ich war letztens in einer echt kleinen Apotheke, um das bestellte Baclofen abzuholen, hatte aber mein Kassenrezept vergessen, so kam ich mit der Apothekerin ins Gespräch, und ich habe erzählt, wozu ich das nehme.

Sie hat dann gefragt, ob ich bei Dr. X bin, und ich meinte, Nein, bei Dr. Y.
Und dann hat sie erzählt, dass Dr. X. das nämlich auch auf Kassenrezept ausstellt.

Ich dachte zuerst, mein Arzt wäre die totale Ausnahme, also dass er das auf Kassenrezept ausstellt, aber scheinbar ist dem überhaupt nicht so.

Deshalb glaube ich nicht, dass man Baclofen privat unter der Hand kaufen (oder wollte der Threadposter es verschenken?) oder sich das sogar aus dem Ausland bestellen muss. Die Ärzte finden das ja eher bewundernswert, dass man sich so engagiert und unterstützen einen noch dabei.
Mir hat nur mal ein Arzt gesagt, dass er mit Baclofen keine Erfahrung hat und mich deshalb an einen anderen Arzt verwiesen.
Also ich erhalte 3 Packungen für zusammen 15 € Zuzahlung.

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Vogel
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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon Vogel » 11. April 2019, 12:14

Mich würde interessieren, ob man Baclofen in Spanien in der Apotheke ohne ärztliches Rezept "einfach so" kaufen kann?

Denn auf der Pharmakologischen Informationsseite steht unter
https://www.vademecum.es/medicamento-lioresal_2273

"Dispensación sujeta a prescripción médica" => "Ärztliche Verschreibung"

Sonst würde ich ne kleine Städtetour in Barcelona machen ;-) [pardon]

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Lucidare
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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon Lucidare » 11. April 2019, 14:50

Hallo Vogel,

Vogel hat geschrieben:Mich würde interessieren, ob man Baclofen in Spanien in der Apotheke ohne ärztliches Rezept "einfach so" kaufen kann?


Sooo rezeptfrei war das Baclofen in Spanien auch nicht wirklich. Es hat, wie bei vielen eigentlich rezeptpflichtigen Medikamenten, dort nur keinen interessiert. In den letzten Jahren ist man dort allerdings auch aufmerksamer geworden. So wie ich das mitbekommen habe, ging es dort vornehmlich um den "rezeptfreien" Verkauf von Antibiotika. Ein Beispiel findest du hier. Ob sich in Barcelona alle daran halten? [pardon]

Bedenke bitte aber auch, dass Du das Medikament über einen längeren Zeitraum in einer noch nicht bestimmbaren Dosierungshöhe nehmen solltest. Du müsstest Dich also entsprechend bevorraten, soweit sich eine "Quelle" finden würde. Hierbei kann es zu Ärger mit dem Zoll kommen oder man müsste eben öfters mal runter. Eine Verschreibung über einen Arzt*inn in DE ist allemal sicherer und bequemer.

LG
Wer aus meinen Texten nicht herauslesen kann, dass ich aus persönlicher Erfahrung schreibe, wird mich sowieso missverstehen. Ronja von Rönne

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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon Mary » 11. April 2019, 23:42

Hallo,
ich habe mir 2 Mal Bac aus Spanien mitbringen lassen. Vor 4 Jahren hat das noch unkompliziert geklappt, vor 3 Jahren (selber Ort) gab es nur noch eine ganz geringe "Ausbeute", weil die Apotheken es ohne Rezept nicht mehr rausgegeben haben.
LG Mary
Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft zu leben.............

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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon shelf » 12. April 2019, 20:26

Hallo miteinander,

ac2017 hat geschrieben:Ich dachte zuerst, mein Arzt wäre die totale Ausnahme, also dass er das auf Kassenrezept ausstellt, aber scheinbar ist dem überhaupt nicht so.

Es könnte bald (wieder) zur Ausnahme werden. Mein verschreibender Arzt hat mir bei meinem jüngsten Antritt statt Kassenrezept ein Privatrezept ausgestellt.

Die AOK (und andere Kassen) übernehmen zwar vorerst die Kosten, jedoch befürchten zurzeit immer mehr Ärzte in Regress genommen zu werden.
Meine sagte, wenn dass passiert hätte er (aufgrund der Vielzahl an Patienten) 1 Jahr umsonst gearbeitet.

Ich habe daraufhin (über's Onine-Formular) eine Anfrage an die AOK gesendet.

Gleich ordentlich geschildert und nach der Sinnhaltigkeit gefragt - Kostenübernahme für Bac zu verweigern weil es in D keine Zulassung für den Zweck hat und stattdessen die (erheblich höheren) Kosten für stationäre Entgiftungen und die Behandlung von Folgeschäden zu tragen. Nebst der Frage nach der Möglichkeit einer Einzelfallregelung.
(hier nur sinngemäß zusammengefasst)

3 Tage später hatte ich einen Brief im Kasten. (AOK)
"Sie bitten um weitere Kostenübernahme... Gerne prüfen wir Ihren Einzelfall. Bitte senden sie uns... Unterlagen..."

Na da schauen wir mal.
Ich werde berichten.
Aber auch bei Erfolg ist dieser Weg nur gangbar wenn "ausreichend" Therapien ohne bleibenden Erfolg nachweisbar sind.

LG

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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon Fallada » 13. April 2019, 08:26

shelf hat geschrieben:Aber auch bei Erfolg ist dieser Weg nur gangbar wenn "ausreichend" Therapien ohne bleibenden Erfolg nachweisbar sind.

[nea] mit? [angel]
LG

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shelf
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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon shelf » 13. April 2019, 09:04

Fallada hat geschrieben:
shelf hat geschrieben:Aber auch bei Erfolg ist dieser Weg nur gangbar wenn "ausreichend" Therapien ohne bleibenden Erfolg nachweisbar sind.

[nea] mit? [angel]
LG

Ich meinte dass nur Betroffene mit "nachweisbarer Therapiegeschichte" diesen Weg gehen können.

Bei "nur" Missbrauch dreht sich da kein Rad. Eine Abhängigkeit muss nachgewiesen, und mehrfache Maßnahmen "ohne bleibenden Erfolg" durchgeführt worden sein.
Ebenso muss ein "besserer Erfolg" erkennbar sein der eindeutig auf Baclofen zurückzuführen ist.

Präventivmassnahmen zahlen Krankenkassen nur wenn sie werbewirksam sind.
Du wirst nie eine Werbung sehen in der es heißt:
"Sie trinken zu viel oder zu oft Alkohol? Probieren Sie unsere off-label-Baclofen-Therapie um Schlimmeres zu verhindern - wir übernehmen die Kosten!".

LG

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Fallada
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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon Fallada » 13. April 2019, 10:20

Aaaaah - du meinst wenn beim Einzelnen alle anderen Therapien ohne Erfolg waren. Ich hatte verstanden, dass die Kassen erst bezahlen, wenn für Baclofen nachgewiesen ist, dass es gegen Alkohol erfolgreich eingesetzt werden kann. Naja, drum kann man ja nachfragen...

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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon shelf » 13. April 2019, 12:33

Fallada hat geschrieben:Aaaaah - du meinst wenn beim Einzelnen alle anderen Therapien ohne Erfolg waren. Ich hatte verstanden, dass die Kassen erst bezahlen, wenn für Baclofen nachgewiesen ist, dass es gegen Alkohol erfolgreich eingesetzt werden kann.


Beides.
Es müssen (nachweisbar) Therapien stattgefunden haben die aber keinen bleibenden Erfolg brachten.
und
Es muss erkennbar sein dass Bacloden beim Betreffenden erfolgreicher ist als die bisherigen Therapien.

Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt sind die Aussichten null.

Mein Doc sagte dass in Frankreich die Zulassung nur durch den Druck von unten zustande kam (Patient->Kasse).
Es ging dabei nicht um das Wohl der Patienten sondern um wirtschaftliche Interessen.
Die Grundkrankheit des Systems mal für sich zu nutzen ist in meinen Augen keine Sünde. :wink:

Wenn es hier auf dem gleichen Weg passieren soll dann ist die Anzahl der Bewilligungen entscheidend.
"Blindversuche", wo eine Absage fast schon selbsterklärend ist, sind da nicht unbedingt förderlich.

LG

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Lucidare
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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon Lucidare » 13. April 2019, 13:07

Moin,

shelf hat geschrieben:Die AOK (und andere Kassen) übernehmen zwar vorerst die Kosten, jedoch befürchten zurzeit immer mehr Ärzte in Regress genommen zu werden. Meine sagte, wenn dass passiert hätte er (aufgrund der Vielzahl an Patienten) 1 Jahr umsonst gearbeitet.


Den ganzen gesetzlichen Kram schenke ich mir jetzt mal. In dem Sinne hat er ja recht. Die Kostenübernahme und Haftung ist, wenn auch in unserem Falle ungünstig, geregelt.

Papfl hat geschrieben:Ergänzend zu @Chinaskis Ausführungen vielleicht noch die Anmerkung, dass eine Baclofen-Therapie zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit offiziell nicht mit gesetzlichen Kassen abgerechnet werden kann. Weder das Rezept für die Tabletten, noch die begleitende Behandlung (Blutwerte, Untersuchungen). @praxx hat das im Nachbarforum mal ausführlicher erklärt:

praxx im Nachbarforum hat geschrieben:Betreff: "nur Privatpatienten"
Eine Behandlung mit Baclofen bei Alkoholismus ist IMMER eine "Privatbehandlung"!
Die Verordnung von Baclofen in höheren als der erlaubten Dosierung (75mg pro Tag) oder in der Indikation "Alkoholismus" ist auf Kasse nicht erlaubt - und damit auch alle damit zusammenhängenden Leistungen.
Die Kassen zahlen für die Behandlung eines Patienten beim Vertragarzt ca 35 € pro Kopf und Quartal - also etwa 0.40€ pro Tag - das reicht schon für die "normalen" Patienten nicht, erst recht nicht für den Gesamtaufwand einer Baclofenbehandlung. Gleiches gilt für notwendige Blutuntersuchungen, dafür gibt es eine Pauschale, wenn die nicht reicht, wird das Honorar des Arztes dafür beansprucht.
Aber auch als Selbstzahler ist eine Baclofenbehandlung allemal preiswerter als der Alkoholkonsum.
Ich denke, 50€ im Monat sind zumutbar und gerechtfertigt!

LG

Praxx

Manche Ärzte packen die begleitenden Untersuchungen wohl "irgendwie" in die Quartalspauschale, aber ich denke, selbst wenn man ein paar Euro selbst bezahlen muss, ist es die Sache allemal wert.



Hört sich blöd an, aber im Grunde hast Du bis jetzt "Glück" gehabt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Antrag zur Erstattung eigentlich vor Beginn der Behandlung gestellt werden sollte. Nachträglich etwas zu erreichen ist wohl schwierig. Zumal, wie soll man den Antrag formulieren? "Ich nehme erfolgreich Baclofen... die letzten Jahre immer über Kassenrezept... jetzt soll ich auf einmal selbst bezahlen... " :grbl Vielleicht ist Dein Arzt auch von der KK "angestupst" worden? [cool]

LG
Zuletzt geändert von Lucidare am 13. April 2019, 17:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon Lucidare » 13. April 2019, 13:31

shelf hat geschrieben:Mein Doc sagte dass in Frankreich die Zulassung nur durch den Druck von unten zustande kam (Patient->Kasse). Es ging dabei nicht um das Wohl der Patienten sondern um wirtschaftliche Interessen.


Ein paar Ärzte etc. waren auch dabei. Sicher sind wirtschaftliche Interessen dabei. Beim Baclofen ist der Patentschutz abgelaufen und es gibt gefühlt ca. 500 Generika. Um beim Baclofen eine Zulassung als Medikament gegen Alkoholsucht zu bekommen, müssen im Zulassungsverfahren klinische Studien durchgeführt werden.

Da können noch tausend Studien durchgeführt werden, so lange sich die "Produzenten" mit einem "Ihr könnt mit den Pillen ja machen was Ihr wollt aber ohne uns" aus der Affäre ziehen, wird's schwierig. Weil, die schreiben die Haftungsfreistellung und Gebrauchsanweisung, auch Beipackzettel genannt.

Siehe Frankreich:
DonQuixote hat geschrieben:Die Zulassung gilt ausschließlich für das Medikament BACLOCUR® des Herstellers Ethypharm. Dabei handelt es sich allerdings um nichts anderes als das bisher unter diversen Markennamen kommerzialisierte Baclofen, z.B. LIORESAL® des Herstellers Novartis. Der Preis von BACLOCUR® ist noch nicht bekannt und derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen zwischen Hersteller und Gesundheitsbehörde. Vorteilhaft sind die gut handbaren Darreichungsformen von 10, 20 und 40 mg / Tablette, alle Tabletten sind zur präziseren Dosierung auch mit einer Bruch-Kerbe versehen. Solange BACLOCUR® noch nicht auf dem Markt ist, gilt weiterhin die vorläufige Zulassung (RTU) für Baclofen.

Von hier:

Die haben wohl die (nicht billlge) Zulassung durch und haben wohl den Beipackzettel geändert und lasssen sich das jetzt auch bezahlen. [unknown]

Edit: Hatte ich noch vergessen... Der G-BA spielt natürlich auch noch eine Rolle.

LG
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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon shelf » 13. April 2019, 15:05

Hi Lucidare,

Lucidare hat geschrieben:Hört sich blöd an, aber im Grunde hast Du bis jetzt "Glück" gehabt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Antrag zur Erstattung eigentlich vor Beginn der Behandlung gestellt werden sollte. Nachträglich etwas zu erreichen ist wohl schwierig. Zumal, wie soll man den Antrag formulieren? "Ich nehme erfolgreich Baclofen...

Ja, Glück kann man es nennen.
Da ich Baclofen schon lange auf Kassenrezept bekommen hatte, habe ich gar nicht erst versucht einen regulären Antrag zu stellen sondern eine konkrete Anfrage über das online-Formular gestellt.
Einfach die Karten auf den Tisch.

Ich habe nie mehr als 75mg/d benötigt, das heißt dass es in meinem Fall nur um "den Namen des Kindes" geht.
(nur der Zweck, nicht die Dosierung)

Im Falle einer Bewilligung werde ich automatisch zu einem "bestätigten Einzelfall" denn wenn ich (was bei mir unausweichlich gewesen wäre) nochmal stationär entgiftet hätte dann wüsste das die AOK. :wink:

Am Montag erfahre ich mehr.

LG

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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon Lucidare » 13. April 2019, 18:57

Hi,

ich leide mal wieder unter einer supergefährlichen Männergrippe ( [cray] ) und bin deswegen etwas langsam im Denken. (Seitdem diese Stöpsel hier öfters 'rumlaufen, wird jeder verfügbare Virus aus Kita's, Krippen etc. äußerst produktiv in meiner Umgebung verteilt. Das eigene Imunsystem ist da etwas entwöhnt. Ich bin am überlegen, ob ich nicht eine kleine Dekontanimierungsstation baue... gibt hinterher auch Gummibärchen. [biggrin] )

Deswegen:
shelf hat geschrieben:Da ich Baclofen schon lange auf Kassenrezept bekommen hatte, habe ich gar nicht erst versucht einen regulären Antrag zu stellen sondern eine konkrete Anfrage über das online-Formular gestellt.
Einfach die Karten auf den Tisch.


Logisch, vorher gab' nichts zu meckern. Konkrete Anfrage? Gibt es da nicht. Als ordentliche Krankenkasse schicken die gleich Anträge. Sicher, die Karten auf den Tisch. Aber lebt man da nicht in einem Dreiecksverhältnis? Verstehe ich das falsch?

shelf hat geschrieben:Ich habe nie mehr als 75mg/d benötigt, das heißt dass es in meinem Fall nur um "den Namen des Kindes" geht.(nur der Zweck, nicht die Dosierung)


Irgendwo bilden diese 75mg, die im Beipackzettel stehen, auch bei der off-label Verordnung eine Rolle. Was meinst Du mit dem Namen des Kindes? Den Alk?

shelf hat geschrieben:Im Falle einer Bewilligung werde ich automatisch zu einem "bestätigten Einzelfall" denn wenn ich (was bei mir unausweichlich gewesen wäre) nochmal stationär entgiftet hätte dann wüsste das die AOK. :wink:


Krieg' ich Moment nicht auf die Reihe... [blus] Die armen Sachbearbeiter*innnen entscheiden dort nicht mal eben nach Laune. Es gibt einen s.g. "Leistungskatalog".

Ministerium hat geschrieben:Einen wirklichen "Katalog" im Sinne einer Liste gibt es nicht. Der Leistungskatalog ist im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) nur als Rahmenrecht vorgegeben: Im Gesetz steht, dass der Versicherte einen Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung hat.

Hört, hört...
Ministerium hat geschrieben:Der Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter auf bestimmte Behandlungen oder Untersuchungen in der vertragsärztlichen Versorgung ist nicht im Einzelnen durch das Sozialgesetzbuch geregelt, sondern wird im Rahmen des Selbstverwaltungsprinzips von dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in verbindlichen Richtlinien näher konkretisiert.

Gesetze, Richtlinien blabla... G-BA und GABA, hat doch was.

Wie meinst Du das mit dem "bestätigten" Einzelfall? Sicher spielt die Krankengeschichte eine Rolle und sicher wird die Krankenkasse sich u.U. auf Paragraphen oder Richtlinien berufen. Bei Ablehnung muss Einspruch Widerspruch erhoben werden, es müssen "Beweise" erbracht werden. Am besten so etwas wie eine "Musterklage". Meinst Du jetzt, dass die jetzt zahlen müssen, weil die "Entgiftungskosten" gespart haben. [unknown] Die Vergangenheit oder eine spekulative Zukunft zählen da eher wenig. Die Vergangenheit zählt nur, wenn sie lückenlos dokumentiert ist. :wink:

LG
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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon shelf » 14. April 2019, 09:05

Moin,

und gute Besserung! [smile]

Lucidare hat geschrieben:Irgendwo bilden diese 75mg, die im Beipackzettel stehen, auch bei der off-label Verordnung eine Rolle. Was meinst Du mit dem Namen des Kindes? Den Alk?

Nein, nicht der Alk. Baclofen.

- Bis 75mg/d darf Baclofen auf Kassenrezept verordnet werden (maximal zulässige Dosis).
- Mich hält es innerhalb dieses Dosierungsrahmens "gesund".
- Ist aber "zweckentfremdet", weil in D nicht dafür zugelassen.

Somit ist in meinem Fall "der Name des Kindes" (Baclofen gegen Alkoholismus) rechtlich nicht ok.
Die Anwendung selbst wäre völlig normkonform - nur die Krankheit passt nicht zum Medikament.
Offenkundig funktioniert es aber.

Ich sehe das nicht besonders optimistisch. Schließlich leben wir in einer Welt wo Krankenkassen sehr wohl für Medikamente mit schädlichen Nebenwirkungen zahlen, nicht aber für Saunabesuche - selbst wenn letztere die Beschwerden des Patienten besser lindern und gesünder sind. Alles schon dagewesen.

Aber Versuch macht kluch. :wink:

Der "bestätigte Einzelfall" spielt nur statistisch eine Rolle. Meine Säuferkarriere ist für die AOK "lückenlos" nachvollziehbar.

"Zahlen müssen" - auf den ersten Blick, nee. Ist doch eine ganz einfache Kiste. Baclofen ist nicht für diese Anwendung zugelassen also wird es "missbraucht" - keine Kostenübernahme! Aus die Maus.
Auf den zweiten Blick - es geht dabei um die Erhaltung meiner Gesundheit, meiner Lebens- und Arbeitsfähigkeit.
Dies zu ermöglichen zählt wiederum zu den Zielsetzungen und zum Sinn einer KV.

Im Beipackzettel von Baclofen steht nicht dass es nicht gegen Alkoholismus angewendet werden darf.

Ich mache das mehr aus Neugier denn aus Not. Zwar würde das "Selbstzahlen" meinen knappen Finanzspielraum stark belasten, aber es gibt auch Alternativen - nur sind die wesentlich "unbequemer" als Baclofen.

Auch bei Erfolg wird es nichts ändern. Für Betroffene mit höheren Dosierungen und/oder fehlender (nachweisbarer) "Karriere" sähe es auch dann weiterhin schlecht aus.

LG

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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon Lucidare » 14. April 2019, 13:41

Hi shelf,

alles klar soweit. good

shelf hat geschrieben:Somit ist in meinem Fall "der Name des Kindes" (Baclofen gegen Alkoholismus) rechtlich nicht ok.
Die Anwendung selbst wäre völlig normkonform - nur die Krankheit passt nicht zum Medikament.
Offenkundig funktioniert es aber.


Naja, rechtlich nicht ok ist etwas streng formuliert. Es gibt genügend andere Medikamente die "off-label" verrodnet werden. Das erfolgt grundsätzlich auch nicht immer mit einem "blauen Rezept". Mein "(Ex)Schlafmittelchen" ist dafür auch nicht zugelassen, gab's aber auch auf Kasse. Vielleicht wird das Thema auch zu sehr "gehypt" und zu empfindlich gesehen. Jedenfalls bis 75mg. I don't know. [unknown]

Ist der Antrag immer noch so ein Stapel von Papier?

LG
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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon shelf » 14. April 2019, 14:48

Hi Lucidare,

Lucidare hat geschrieben:Vielleicht wird das Thema auch zu sehr "gehypt" und zu empfindlich gesehen. Jedenfalls bis 75mg. I don't know. [unknown]

Das erscheint mir auch so. Ich gehe davon aus dass die Kassen irgendwann (bis 75mg) "freischalten" wenn ihnen der Aufwand zu groß wird jedesmal Anträge bearbeiten zu müssen. :wink:

Lucidare hat geschrieben:Ist der Antrag immer noch so ein Stapel von Papier?

Keine Ahnung, ich habe bis jetzt nur einen Brief mit der Bitte um Zusendung der Belege für die Behandlungen und einen Rückumschlag erhalten.
Der Papierstapel kommt vielleicht später.
Sieht aber fast so aus als käme kein Papierstapel auf mich zu denn es ist sind Fristen für die Zusendung der Belege und auch für die "Entscheidung" angebeben.
AOK hat geschrieben:...werden wir bis zum xx.xx.2019 über Ihren Antrag entscheiden.

[smile]

LG

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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon Lucidare » 15. April 2019, 09:51

Moin,

Sieht aber fast so aus als käme kein Papierstapel auf mich zu denn es ist sind Fristen für die Zusendung der Belege und auch für die "Entscheidung" angebeben.
AOK hat geschrieben:...werden wir bis zum xx.xx.2019 über Ihren Antrag entscheiden.

[smile]


Spannende Geschichte. [shok] Eine Entscheidung über einen Antrag wo's keinen Antrag gibt. Normalerweise fordern die doch die gesamten vorherigen Therapie-Versuche an, um eben zu prüfen ob alle Standardleistungen ausgeschöpft sind. [unknown] Dazu muss eigentlich der behandelnde Arzt*inn mit in's Boot. Der oder die musste, oder muss, nämlich ihren Stempel unter den Antrag setzen. Jedenfalls damals.

Aber Du wirst ja weiter berichten.

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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon shelf » 22. April 2019, 11:13

Hi,

ab morgen geht dann, nach der Arbeit, meine "Klinik-Tournee" los. (Unterlagen besorgen)
-- hatte mir eine Fristverlängerung erbeten wegen Schichtarbeit --
Bis Ende des Monats muss alles vorliegen, Entscheidung ist dann bis Ende Mai zu erwarten.

LG

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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon Lucidare » 22. April 2019, 16:11

Hi shelf,

shelf hat geschrieben:ab morgen geht dann, nach der Arbeit, meine "Klinik-Tournee" los. (Unterlagen besorgen)


Ah ja. Du hattest doch andere Medikament auch ausprobiert. Würde ich auch mit einreichen. Und Deinen Bac-Arzt informieren, falls Nachfragen kommen? [pardon]

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Re: Tabletten, abzugebenden

Beitragvon shelf » 22. April 2019, 16:45

Hi Lucidare,

Lucidare hat geschrieben:Und Deinen Bac-Arzt informieren, falls Nachfragen kommen? [pardon]

Ihn werde ich mit meiner "Paranoia" konfrontieren - ich fürchte dass die Kasse ihn dadurch gezielt auf's Korn nehmen kann.
Dazu wäre ohne "Antrag" einiges an Ermittlungsarbeit seitens der Kasse erforderlich gewesen.
Teilt er meine Befürchtungen dann hab ich den Zonk. - Das ist es dann nicht wert.

...schau'n wer mal... :grbl

LG


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