Die Erfahrung und auch verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass der Weg raus aus der Abhängigkeit mit mehreren "Bausteinen" besser funktioniert. Baclofen kann einer davon sein. Neben Baclofen kann aber auch eine unterstützende/begleitende Psychotherapie den "Genesungsprozess" entscheidend beeinflussen/beschleunigen.
Das unterschreiben übrigens auch viele, die vor der Einnahme von Baclofen eher "schlechte Erfahrungen" mit psychotherapeutischen Hilfsangeboten gemacht haben. Der Grund liegt auf der Hand: Solange die Gedanken im "Hirn" ununterbrochen um Alkohol kreisen (Craving), fällt es schwer, sich auf eine Therapie zu konzentrieren - geschweige denn: einzulassen. Wir schreiben deshalb auch des öfteren, dass Baclofen durch seine Craving-hemmende Wirkung den Weg für eine erfolgreiche Psychotherapie erst öffnet.
Allein: Wie finde ich einen Psychotherapeuten? Die Wartezeiten für kassenärztllich (gesetzliche Krankenversicherung) zugelassene Kollegen/Kolleginnen sind unerträglich lang (3-6 Monate sind inzwischen leider eher die Regel als die Ausnahme, manche dieser Psychotherapeuten haben gar einen Aufnahmestopp). Wartezeiten über drei Monate gelten grundsätzlich nicht als zumutbar. Die Bundespsychotherapeutenkammer hält aus fachlicher Sicht sogar Wartezeiten von mehr als drei Wochen bereits für nicht vertretbar.
Was viele nicht wissen: Es gibt den Weg der so genannten "KOSTENRÜCKERSTATTUNG". Es fehlt nämlich nicht an gut ausgebildeten Psychotherapeuten, sondern an Kassenzulassungen. Psychisch kranke Menschen können zur Not auch auf Psychotherapeuten in Privatpraxen zurückgreifen, die normalerweise nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Hier sind die Wartezeiten deutlich kürzer. Das ist dann der Fall, wenn eine Leistung „unaufschiebbar“ ist. „Unaufschiebbar“ und damit notwendig ist eine Psychotherapie, wenn es Patienten bleibend schlecht geht und Hilfe dringend gebraucht wird. Bitte nicht vergessen: Alkoholabhängigkeit ist eine tödliche Krankheit!
Patienten können in diesem Fall bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen, die Kosten einer ambulanten Psychotherapie nach Paragraph 13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V erstattet zu bekommen. Fakt ist nämlich: Psychisch kranke Menschen dürfen von Krankenkassen nicht vertröstet werden, wenn sie eine Psychotherapie brauchen. Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, notwendige Behandlungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Patienten sollten deshalb ihre rechtlichen Ansprüche nutzen.
Damit die Kasse die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis übernimmt, stellt man vorab bei seiner Krankenkasse einen Antrag. Dazu benötigt man kein Formular, sondern legt in einem Brief die Gründe dar, warum dringend eine Psychotherapie notwendig ist und dass dafür nicht rechtzeitig ein Therapieplatz bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gefunden werden konnte. Dann bittet man die Kasse, der Behandlung bei der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten in Privatpraxis zuzustimmen. Soweit so einfach. Doch kein Antrag ohne Papier und Belege. Zu einem solchen Antrag gehören deshalb vier Dinge:
- das Anschreiben,
- eine Bescheinigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist (kann z. B. der Baclofen-behandelnde Arzt ausstellen),
- das Protokoll der vergeblichen Suche nach einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung (Name der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten, das Datum und die Uhrzeit des Telefongesprächs, die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz, die genannt wird - mindestens 3-5 "vergebliche" Versuche)
- die Bescheinigung eines approbierten Psychotherapeuten in Privatpraxis, dass die Behandlung kurzfristig übernommen wird.
Papfl