Hier mein heutiges Fundstück:
- Darf man einem Drogenkranken Drogen verbieten?
Mein heutiges Fundstück hat geschrieben:
Wenn ein Straftäter seine Strafe abgesessen hat, kann er auch danach noch staatlich kontrolliert werden. Die sogenannte „Führungsaufsicht“ soll künftige Straftaten verhindern. Dazu kann das Gericht dem Verurteilten eine Vielzahl von Auflagen machen, darunter auch „keine alkoholischen Getränke oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen … und sich Alkohol- und Suchtmittelkontrollen zu unterziehen“ (§ 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB).
Diese Regelung wird auch Abstinenzweisung genannt. Sie klingt auch erst mal vernünftig. Aber was bedeutet so eine Abstinenzweisung für einen Alkoholiker oder Drogenkranken, der bislang nicht erfolgreich behandelt worden ist?
[…]
Die Antwort liefert das Gericht natürlich auch. So eine Abstinenzweisung gegenüber einem Suchtkranken
ist unwirksam.
Weiterlesen …
Den „Law Blog“ von RA Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht, Düsseldorf, kann ich sowieso wärmstens empfehlen, ich schnüffle dort regelmäßig rum .
DonQuixote