Beitragvon DonQuixote » 15. Juni 2014, 14:49
Hallo erst mal
Soderle, jetzt ist auch noch die letzte Lücke geschlossen worden. Das französische Gesetz, auf welchem die RTU beruht, ist ja noch ziemlich jung (2011), und Baclofen ist das erste Medikament überhaupt, welches von einer RTU profitiert hat. Obwohl Baclofen also offiziell seit März dieses Jahres in Frankreich für die Behandlung von Alkoholismus zugelassen ist, gab es, warum weiß kein Mensch, noch einen Hickhack um die Erstattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung (CNAMTS). Auch dieses leidige Gezerre hat jetzt aber ein einvernehmliches Ende gefunden und mit (Finanzen / Gesundheit & Soziales) ist jetzt klargestellt worden, dass Baclofen für diesen neuen Therapiezweck selbstverständlich erstattet wird.
In der Praxis war das allerdings schon vorher meist so. Eine Umfrage unter knapp dreihundert Baclofen gegen Alkoholismus verschreibenden französischen Ärzten hat ergeben, dass bereits vor der Erteilung der RTU in fast 80 % der Fälle auf den Rezepten so getan wurde, als sei das Medikament erstattungsfähig und damit wurde das dann auch von den Kassen berappt. Die haben’s ja gut, die Franzosen, die scheinen kein Problem mit explodierenden Gesundheitskosten oder überhaupt mit dem Staatshaushalt zu haben *hüstel*.
Einen positiven Effekt hat dieses französische „laissez-faire“ für uns jedoch gehabt. Es erlaubte nämlich der dortigen staatlichen Krankenversicherung abzuschätzen, wie viele Ärzte in Frankreich Baclofen für die Behandlung von Alkoholismus verschreiben, und man kam für das Jahr 2012 auf die . Inzwischen dürften es natürlich sehr viel mehr sein, versteht sich.
Bien à vous, DonQuixote
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