DoctorBAC hat geschrieben:Hallo Daniel,
Auch wenn Krankenkassen die Kostenübernahme stur verweigern, gibt es für ALG II -Empfänger die Möglichkeit der Kostenerstattung. Das Medikament ist ärztlich verordnet, sobald die Kasse ablehnt, kannst du deine Rezepte beim Jobcenter oder der sonst zuständigen Stelle einreichen und als besonderen Aufwand geltend machen.
Ulrich
Hallo DoctorBAC,
zur Zeit bin ich auf Hartz4 angewiesen und wäre daher an einer Kostenübernahme durch das Jobcenter sehr interessiert. Gibt es denn dazu, also im Zusammenhang mit Baclofen schon Erfahrungswerte. Wie stellt man das am besten an ?
LG Mario
P.S. möglicherweise kann man die Frage ja verschieben, um sie als einzelnes Thema zu behandeln.